Auch dies ist wieder nicht ganz korrekt. beispielsweise Wir kennen die Antworten, aber dafür ist die Masse der Menschen einerseits (noch) nicht bereit und andererseits ist dafür der Platz in einem so kurzen Kommentar nicht ausreichend. Es gibt hier keine „klugen Köpfe im Hintergrund“, die etwas „intellektuell begleiten“. Das OVG hatte lediglich darüber zu befinden gehabt, ob eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Rechtsmittels, welches das VG Halle verwehrte, zulässig ist. Wieder einmal zeigt sich, der Lügenpresse darf in Bezug auf das Königreich Deutschland kein Wort geglaubt werden!