Wir kennen die Antworten, aber dafür ist die Masse der Menschen einerseits (noch) nicht bereit und andererseits ist dafür der Platz in einem so kurzen Kommentar nicht ausreichend. Das OVG hatte lediglich darüber zu befinden gehabt, ob eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Rechtsmittels, welches das VG Halle verwehrte, zulässig ist. Wir, das Staatsoberhaupt, sind ein Kanal Gottes. beispielsweise Das wird dann in der sog. „Verfassungsbeschwerde“ beim sog. „Bundesverfassungsgericht“ zu lesen sein. Die Dinge liegen etwas anders als Du vermutest.